Samstag, 2. Oktober 2010

Hobelpatente von Richard Gebel

Vor einiger Zeit bekam ich eine Anfrage eines niederländischen Sammlers. Auf einem eisernen Hobel in seiner Sammlung war eine DRGM-Nummer eingeprägt, und er hoffte, daß ich etwas darüber wüßte. Bei meinem nächsten Streifzug im Deutschen Patentamt in München fand ich das zugehörige Gebrauchsmuster DRGM 280571 (18.05.1906) von Richard Gebel mit dem Titel "Schlichthobel mit einer winkelförmigen, durch Druck- und Zugschrauben verstellbaren Gegenplatte".

Leider läßt sich über diese alten Gebrauchsmuster nicht mehr herausfinden, weil die Dokumente im Deutschen Patentamt irgendwann vernichtet wurden.  Das betrifft zum Glück nicht die Patente, und ich fand tatsächlich eines von Richard Gebel  (DRP 88696, 11.02.1896). Die Patentschrift mit Zeichnungen habe ich auf dieser Seite wiedergegeben.

Richard Gebel versuchte mit dieser Entwicklung ein Problem zu lösen, das sich aus der Abnützung der Hobelsohle insbesondere vor dem Hobelmaul ergibt. Eine federnde Metallplatte vor der Schneide, die in vertikaler und horizontaler Richtung verstellbar war, sollte ausreichenden Druck auf das Holz ausüben, um das Einreißen vor der Schneide zu verhindern. Durch die horizontale Verstellung der Platte konnte das Hobelmaul enger gestellt werden. Die Federung sollte verhindern, daß sich eventuell dickere Späne in der Öffnung festklemmen.


An dem niederländischen Eisenhobel sieht man, daß Gebel das Patent offensichtlich überarbeitet hat und die Stellschrauben jetzt auf der Oberseite bzw. vorne am Hobel sitzen. Ich werde versuchen, noch detaillierte Bilder von diesem Hobel zu bekommen. Die ungewöhnliche Eisenbefestigung wird übrigens weder im Titel des Gebrauchsmusters noch in der Patentschrift erwähnt.

Vor kurzem nun wurde ein Hobel mit der oben genannten Patentnummer bei Ebay angeboten und ich bekam den Zuschlag. Das auffälligste Merkmal ist auch hier die Befestigung des Eisens mit einer hufeisenförmigen Klammer, die seitlich in den Hobelwangen drehbar gelagert ist. Im oberen Bogen befindet sich eine Rändelschraube, die sich auf dem Eisen abstützt. Durch das Anziehen der Schraube drücken die Enden der Hufeisenklammer unten seitlich auf das Eisen und halten es fest.


Das verstellbare Maul, das Gegenstand von Gebrauchsmuster und Patent ist, sieht bei meinem Hobel wieder völlig anders aus. An der vorderen Wand der Spanöffnung ist eine profilierte Metallplatte befestigt, gehalten von einer Schraube, die vom Fuß des Horns aus durch den Hobel geht. Die Größe des Hobelmauls wird mit zwei Schrauben justiert, die vom vorderen Ende des Hobels aus verstellt werden. Die horizontale und vertikale Position der Platte wird also von einer Zug- und zwei Druckschrauben bestimmt.


Der Hersteller des Hobels läßt sich nicht feststellen, es gibt keine Markierungen. Vor einigen Jahren wurde ein ganz ähnlicher Hobel bei Ebay angeboten. Mein Hobel ist also kein Einzelstück, und auch der Eisenhobel ist ein zweites Mal gesehen worden. Durchgesetzt hat sich das Patent aber anscheinend nicht. Dazu ist die Einstellung des Hobelmauls mit drei Schrauben zu umständlich, und offensichtlich gab es auch keinen Bedarf für eine vertikale Verstellung.

Bleibt noch zu erwähnen, daß zwei Jahre vor Gebels Patent Georg Ott ein Gebrauchsmuster angemeldet hat, das die Grundlage für die sogenannten Reformputzhobel (hier ein frühes Beispiel) ist.

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