Mittwoch, 13. April 2011

Tatwerkzeug Lochbeitel

Im "Oeffentlichen Anzeiger zum Amtsblatt der Königlichen Regierung" (Merseburg, 18. März 1843) meldet das Polizeiamt der Stadt Leipzig einen Einbruch bei einem Uhrmacher, bei dem eine größere Anzahl Uhren entwendet wurde. Detailliert wird die Beute der ruchlosen Tat aufgelistet und beschrieben; anscheinend hat der Dieb den ganzen Laden leergeräumt.

Interessant für mich ist diese Meldung aber wegen der Beschreibung des Tatwerkzeugs:
"Bei der Ausführung des in obiger Bekanntmachung vom 6. d. M. erwähnten Uhren-Diebstahls hat der Dieb einen sogenannten deutschen doppelfallsigen Lochbeutel (einen Meisel), ingleichen eine englische halbrunde Schlichtfeile angewendet und nachmals zurückgelassen. Beide Instrumente sind wenig gebraucht, anscheinend noch neu und dürften daher erst kurze Zeit vor Verübung des in der Nacht vom 4. zum 5. d. M. geschehenen Diebstahls gekauft worden seyn. Alle diejenigen, welche dergleichen Werkzeuge um diese Zeit hier oder anderwärts verkauft oder auch weggeliehen haben, werden hierdurch ersucht, uns oder der nächsten Polizeibehörde davon schleunigste Mitteilung zu machen, wobei wir zugleich auf die laut unserer ersten Bekanntmachung ausgesetzte Belohnung von 100 Thalern hinweisen."

Nachdem ich erst kürzlich über die Unterschiede zwischen den alten deutschen und englischen Beiteln recherchiert und geschrieben habe, kann ich mir erst jetzt unter einem "deutschen doppelfallsigen Lochbeutel" etwas vorstellen. Was mich daher beim Lesen erstaunt hat sind die Detailkenntnisse, die man damals bei der Leipziger Polizei über die Werkzeuge eines Schreiners hatte. Dagegen kann man annehmen, daß dem Uhrendieb die (von Karl Karmarsch und Franz Wertheim beklagten) mangelhaften Eigenschaften der deutschen Lochbeitel nicht bewußt und schon gar nicht hinderlich waren.



Quelle: Google Buchsuche

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